Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die von GrowVisible Consulting – Stephanie Ettah, c/o flexdienst – #20356, Kurt-Schumacher-Straße 76, 67663 Kaiserslautern, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmerin"), im Rahmen freiberuflicher Marketingberatung und digitaler Dienstleistungen erbracht werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden/Kundinnen
(nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich (Textform genügt, z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die Auftragnehmerin bietet Beratung, Strategieentwicklung und operative Umsetzung im Bereich digitales Marketing –
insbesondere die Konzeption und den Aufbau systembasierter Funnels (z. B. Landingpages, E-Mail-Automationen,
Webdesign, SEO, Performance Marketing, Copywriting) sowie begleitende Analysen und Optimierungen.
(2) Art, Umfang, Ziele und Prioritäten der Leistung werden individuell im Projektvertrag oder per schriftlicher
Vereinbarung (z. B. E-Mail, Angebot) festgelegt und können sich im Projektverlauf einvernehmlich weiterentwickeln,
wenn sich neue Handlungsfelder zeigen.
(3) Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Dienstleistung (Tätigkeitsschuld), keinen bestimmten
wirtschaftlichen Erfolg. Marketingmaßnahmen unterliegen zahlreichen externen Faktoren (Marktumfeld, Wettbewerb,
Produkt-/Angebotsqualität, Budget, Mitwirkung des Auftraggebers), auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat.
Prognosen, Einschätzungen oder Beispielrechnungen stellen ausdrücklich keine Garantie oder Zusicherung dar.
§ 3 Vertragsschluss und Projektvereinbarung
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (Textform, z. B. E-Mail) oder durch Beginn der
Leistungserbringung nach Auftragserteilung zustande.
(3) Jedes Projekt wird individuell vereinbart. Leistungsumfang, Vergütungsmodell und Zeitrahmen ergeben sich aus
der jeweiligen Projektvereinbarung.
§ 4 Vergütungsmodell
Die Zusammenarbeit erfolgt stufenweise. Das Vergütungsmodell richtet sich nach der jeweiligen Projektstufe und wird individuell vereinbart. Es kommen folgende Komponenten in Betracht:
4.1 Erstgespräch (Stufe 1)
Das Erstgespräch dient der Klärung von Zielen, Ausgangslage und Potenzial. Es ist unverbindlich und kostenfrei.
Ein Vertragsverhältnis entsteht hierdurch nicht.
4.2 Entdeckungsprojekt – Einmalige Pauschale (Stufe 2)
Das Entdeckungsprojekt umfasst einen klar definierten Rahmen mit konkreten Deliverables (z. B. Tracking-Setup,
Funnel-Software, Analyse-Tools) – zugeschnitten auf das, was das jeweilige Projekt tatsächlich benötigt.
Hierfür fällt eine einmalige Pauschale an, die vor Beginn transparent kommuniziert
und erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber berechnet wird.
4.3 Performance Sprint – Erfolgsbasierte Vergütung (Stufe 3)
Im 90-Tage Performance Sprint erfolgt die Vergütung auf Provisionsbasis. Die Provision wird
individuell anhand von Projektumfang, Zielsetzung und realistisch erzielbarem Potenzial vereinbart.
Als Erfolg gelten ausschließlich die in der Projektvereinbarung schriftlich definierten, messbaren Ergebnisse
(z. B. qualifizierte Anfragen, Neukunden, Umsatzbeitrag oder definierte KPIs). Ein Fixpreis ist in dieser
Stufe nicht geschuldet.
4.4 Strategische Partnerschaft – GrowVisible Consulting Premium (Stufe 4)
Die strategische Partnerschaft ist eine laufende Zusammenarbeit, die eine gesonderte Buchung des
Premium-Angebots voraussetzt. Umfang, Leistungen (z. B. permanente Optimierung, strategische Weiterentwicklung,
Anpassung an Markt & Nachfrage) und Vergütung werden in einer separaten Vereinbarung individuell festgelegt.
4.5 Fälligkeit und Nachweis
Die erfolgsbasierte Vergütung wird fällig, sobald der vereinbarte Erfolg nachweisbar eingetreten ist. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, der Auftragnehmerin auf Anfrage die zur Abrechnung erforderlichen Nachweise (z. B. Umsatzzahlen,
Lead-Listen) innerhalb von 14 Tagen bereitzustellen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar.
4.6 Anpassungen im Projektverlauf
Da sich Umfang und notwendige Maßnahmen im Verlauf zeigen können, können Pauschalen sowie erfolgsbasierte
Komponenten angepasst werden. Voraussetzung ist stets: vorherige Abstimmung und
schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail oder Zusatzvereinbarung). Ohne Freigabe des
Auftraggebers entstehen keine zusätzlichen Kosten.
4.7 Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Alle genannten Beträge sind Endbeträge.
4.8 Preisangaben als Richtwerte
Sämtliche auf der Website, in Angeboten oder in sonstigen Unterlagen genannten Preise (z. B. „ab 800 €“,
„150–300 €“) sind Richtwerte und stellen kein verbindliches Angebot dar. Der tatsächliche
Endpreis richtet sich nach Komplexität, Umfang und individuellen Anforderungen des jeweiligen Projekts und kann
sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Der verbindliche Preis wird vor Projektstart individuell
vereinbart und schriftlich festgehalten (z. B. per Angebot, Auftragsbestätigung oder E-Mail).
4.9 Website- und Landingpage-Erstellung (Fixpreis)
Die Erstellung von Websites, Landingpages, Funnels oder vergleichbaren digitalen Inhalten erfolgt auf
Fixpreis-Basis. Der Fixpreis wird individuell nach Umfang und Komplexität vereinbart und vor
Projektstart schriftlich festgelegt. Die auf der Website genannten Preise (z. B. „ab 800 €“) sind
Richtwerte gemäß Absatz 4.8. Für Erstellungsleistungen gilt die 90-Tage-Garantie gemäß § 12
ausdrücklich nicht.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben
und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der
Auftragnehmerin und können Auswirkungen auf Zeitplan, Ergebnisse und Vergütung haben.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Marken etc.) frei von
Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber
bereitgestellte Inhalte haftet der Auftraggeber.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes
Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Konzepte, Strategien, Vorlagen und Systeme, die die Auftragnehmerin eigenständig entwickelt hat (z. B.
Funnel-Frameworks, Templates), verbleiben im geistigen Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen vom Auftraggeber
nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Vor vollständiger Bezahlung behält die Auftragnehmerin sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
(Eigentumsvorbehalt).
§ 7 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit
haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig –
ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Keine Erfolgsgarantie: Die Auftragnehmerin übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte
wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Reichweite, Conversion-Raten). Marketingmaßnahmen
unterliegen externen Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich (Textform genügt)
kündigen, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt.
(4) Im Falle einer Kündigung sind bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und entstandene Kosten zu vergüten.
Bereits gezahlte Startpauschalen werden nicht erstattet, soweit die entsprechende Leistung bereits erbracht wurde.
§ 10 Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen des Projekts Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält (z. B. Kundendaten, Analytics-Daten), wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Kaiserslautern, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine
strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 12 90-Tage-Zufriedenheitsgarantie
(1) Geltungsbereich der Garantie. Die nachfolgende Zufriedenheitsgarantie gilt ausschließlich für
das Entdeckungsprojekt (Stufe 2 gemäß § 4.2). Sie findet auf den 90-Tage Performance Sprint
(Stufe 3), die Strategische Partnerschaft Premium (Stufe 4) sowie alle sonstigen Leistungen der Auftragnehmerin
ausdrücklich keine Anwendung.
(2) Inhalt der Garantie. Werden die im Projektvertrag schriftlich vereinbarten, technisch
messbaren Ziel-KPIs (vgl. Absatz 11) nach vollständigem Ablauf der vereinbarten 90-tägigen Projektlaufzeit
des Entdeckungsprojekts nachweisbar nicht erreicht, erstattet die Auftragnehmerin die für das
Entdeckungsprojekt gezahlte Pauschale (Richtwert: 150–300 €, tatsächliche Höhe gemäß individueller Vereinbarung) vollständig zurück. Allgemeine Unzufriedenheit ohne
Bezug auf die vereinbarten Ziel-KPIs begründet keinen Anspruch. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht
ausschließlich in Bezug auf diese Pauschale.
(3) Nicht erstattungsfähige Kosten. Von der Garantie ausdrücklich ausgenommen sind sämtliche
Ausgaben, die der Auftraggeber direkt an Dritte geleistet hat oder leistet. Dazu zählen insbesondere
Werbebudgets (z. B. Google Ads, Meta Ads), Lizenz- und Abokosten für externe Plattformen sowie alle
sonstigen Ausgaben, die nicht Bestandteil der vereinbarten Projektpauschale sind.
(4) Voraussetzungen für den Garantieanspruch. Der Anspruch setzt kumulativ voraus:
a) Das Entdeckungsprojekt wurde vollständig und über die gesamten 90 Tage durchgeführt;
b) der Auftraggeber hat seine Mitwirkungspflichten gemäß § 5 vollständig und fristgerecht erfüllt
(insbesondere: rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Inhalten und Freigaben sowie aktive Teilnahme
an vereinbarten Abstimmungsterminen);
c) der Anspruch wird innerhalb der Meldefrist gemäß Absatz 5 schriftlich geltend gemacht.
(5) Meldefrist – 5-Tage-Frist. Der Garantieanspruch muss innerhalb von 5 Kalendertagen
nach Ablauf der 90-tägigen Projektlaufzeit schriftlich (Textform genügt, z. B. per E-Mail an die
in der Auftragsbestätigung genannte Adresse) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung
bei der Auftragnehmerin. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Garantieanspruch unwiderruflich,
unabhängig davon, ob der Auftraggeber von seinem Anspruch Kenntnis hatte.
(6) Beginn und Ende der 90-Tage-Frist. Die 90-tägige Projektlaufzeit beginnt mit dem in der
Auftragsbestätigung schriftlich festgehaltenen Kickoff-Datum. Dieses Datum ist für beide Parteien
verbindlich. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern die Projektlaufzeit
entsprechend, ohne den Garantieanspruch zu begründen.
(7) Rückgabe der Arbeitsergebnisse. Im Falle einer Rückerstattung gemäß diesem Paragraphen sind
alle im Rahmen des Entdeckungsprojekts erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Strategiepapiere, Analysen,
Texte, Setups und Konzepte) vollständig und unverzüglich an die Auftragnehmerin zurückzugeben bzw. zu löschen.
Eine weitere Nutzung durch den Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt der Rückerstattung untersagt. Die Nutzungsrechte
gemäß § 6 erlöschen mit der Rückerstattung.
(8) Einmaligkeit. Die Garantie gilt einmalig pro Auftraggeber. Eine erneute Inanspruchnahme durch
dieselbe natürliche oder juristische Person, verbundene Unternehmen oder wirtschaftlich nahestehende Dritte ist
ausgeschlossen.
(9) Externe Einflüsse. Die Garantie begründet keinen Anspruch bei Ergebnisveränderungen, die
auf externe Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
Dazu zählen insbesondere Algorithmus-Updates von Suchmaschinen oder Werbeplattformen, Marktveränderungen,
Wettbewerbsaktivitäten, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie technische Ausfälle Dritter.
(10) Schriftliche Bestätigung bei Vertragsschluss. Mit Unterzeichnung bzw. schriftlicher
Bestätigung der Auftragsbestätigung zum Entdeckungsprojekt erklärt der Auftraggeber, dass er die Bedingungen
dieser Garantie gemäß § 12 vollständig zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Insbesondere bestätigt er
die Kenntnis der 5-tägigen Meldefrist gemäß Absatz 5 sowie der Rückgabepflicht gemäß Absatz 7.
(11) Definition der garantierten Leistungen. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die
im Projektvertrag schriftlich vereinbarten, technisch messbaren Ziel-KPIs. Dazu zählen insbesondere:
SEO-Rankings für vereinbarte Keywords, Google-Ads-Performance-Kennzahlen (CTR, Impressionen, Qualitätsfaktor),
lokale Sichtbarkeit (Google Maps / Local Pack), vollständige Einrichtung von Tracking, Analytics und
Conversion-Monitoring sowie Conversion-Rate-Optimierung bestehender Seiten. Die konkreten Ziel-KPIs werden
vor Projektstart schriftlich vereinbart und sind Bestandteil der Auftragsbestätigung. Nur
diese gelten als Grundlage für die Garantie. Nicht Gegenstand der Garantie sind wirtschaftliche
Ergebnisse wie Kundengewinnung, Umsatzentwicklung, Anfragenqualität oder Abschlussraten, da diese von internen
Prozessen, Entscheidungen und der Qualität des Auftraggebers abhängen, auf die die Auftragnehmerin keinen
Einfluss hat.
(12) Ausschluss bei Erstellungsleistungen. Die Garantie gilt ausdrücklich nicht für Projekte,
deren Hauptleistung die Erstellung einer neuen Website, Landingpage oder vergleichbarer digitaler Inhalte ist.
Für solche Leistungen gilt ein Fixpreis / Vorkasse – individuell vereinbart und vor Beginn der Umsetzung festgelegt. Die Arbeit
wird vollständig und klar definiert erbracht; ein Rückerstattungsanspruch nach § 12 besteht hierfür nicht.
Stand: 09.03.2026
